Jobdetails

Aushilfe für Verkauf 27.04.(FFB) und/oder 04.05.(Germering)

Heimarbeit Stundenlohn Besorgungen/Service 700 Besucher Status: Abgelaufen

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Hallo, kurzfristig suchen wir auch auf diesem Wege eine nette Aushilfe (Jugendlicher, Student, Rentner, Nebenjobber egal), welche uns beim Verkauf von Kuchen aus einem Marktstand an folgenden Terminen unterstützt: 27.04. Fürstenfeldbruck 04.05. Germering Stundenlohn: 10 € Arbeitszeit: 11:00 Uhr - 17:00 Uhr (= 6 h) Hygienebelehrung und Einarbeitung (vor Ort, einmalig 1 Std. Probearbeit unvergütet) erfolgen. Abrechnung als kurzfristige Beschäftigung (keine Pflichtabgaben, brutto = netto). Es kann auch nur zu einem der beiden Termine ausgeholfen werden. Darauffolgende Zusammenarbeit möglich. Anmerkung zur Hygienebelehrung: Diese dient nur zur Auffrischung nach mehr als 3- monatiger Pausierung einer Tätigkeit im Lebensmittelgewerbe. Voraussetzung für die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich bleibt eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Diese muss man einmalig durchführen und sie gilt danach ein Leben lang für jede Tätigkeit, bei der man in Kontakt mit Lebensmitteln kommt. Falls diese nicht vorhanden ist, so lässt sie sich z.B. im Gesundheitsamt FFB Montags oder Mittwochs durchführen bei einer Dauer von ca 1 Std. und Kosten von 16 €. Siehe erster Treffer bei Google- Suche mit folgenden Suchwörtern: "lra ffb Infektionsschutzgesetz Belehrung"

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Fragen und Antworten

Fragen zu diesem Job (1)

Hier finden Sie freigeschaltete sachliche Rückfragen und Antworten zu diesem Heimarbeits-Job in der Kategorie Besorgungen/Service.

24.04.2014

Muss man dafür an beiden Terminen Zeit haben oder wäre auch nur 1 Termin möglich. Ich könnte nur am 04.05. in Germering. Wohne im näheren Umkreis und würde mich freuen, Sie zu unterstützen.

25.04.2014

Hallo, danke für die Nachfrage. Ja, ein Termin allein wäre auch möglich, ich habe daher die Auftragsbeschreibung noch etwas ausführlicher gestaltet. Und zusätzlich noch einen Hinweis hinzugefügt, was die Hygienebelehrung betrifft.