Ist hier eine Anstellung, ein Job, Honorabasis oder eine Selbstständigkeit letztendlich gefragt. Also einfacher gesagt, wie würde halt abgerechnet werden. Wie wäre ich angestellt oder müßte ich ein Gewerbe anmelden. Und kurz gefragt, worüber reden wir. Softdrink, Schnaps, Bier ?????? Und brauchen sie ein Führungszeugniss, oder einfach nur eine klare Zusage, dass es in dieser Richtung keine Vorbelastung gibt?
Hallo, die Tätigkeit ist selbständig auszuführen. Als Geschäftspartner verdienen Sie an Provisionen von den von Ihnen vermittelten Gastro- Kunden. Das bedeutet auch das Sie selbständig einen Kundenstamm aufbauen können sollten. Je nachdem wieviele Kunden Sie betreuen ist es ab einer bestimmten Einnahmesumme nötig einen Gewerbeschein für diese Tätigkeit anzumelden. Hierzu gibt es gesetzliche Rahmen (ab wieviel Euro Einkommen jemand als Selbständiger zählen muß). Damit auch Quereinsteiger und Vertriebsfremde Personen die Möglichkeit haben unsere Getränke zu vertreiben, haben wir die zuvor genannten Ausbilder. Diese wissen wie man erfolgreich an die Gastronomie vermarktet und somit müßen neue Geschäftspartner keine neuen Konzepte erfinden oder erproben. Neue Geschäftspartner versichern, das Getränk und den Hersteller gewissenhaft zu präsentieren und keinen Schaden zuzufügen (z. b. verbal). Insofern ist die Frage der Vorbelastung seitens des Herstellers abgeklärt. Das Getränk ist ein koffeinhaltiger Softdrink mit einer Mischung aus exotischen Früchten. Seit September 2010 in der Herstellung und wir ausschließlich direkt vom Hersteller an die Gastronomie / Hotellerie vertrieben. Neben dem Gastro- Konzept gibt es noch die Möglichkeit Kantinen, Feste und Feiern sowie Kioske zu beliefern. Ich hoffe dass ich Ihre Fragen weitestgehend beantworten konnte. Mit freundlichen Grüßen Tunali- FFM
