von Malerin_Grafikerin am 12.09.2014
Es kam nach erfolgreich ausgeführter Arbeiten leider zu Mißverständnissen bezüglich der Honorarhöhe. Der Auftraggeber wollte den in meinem Angebot angegebenen Pauschalpreis nicht gelesen haben. Er kritisierte bzw. zweifelte die gestellte Rechnung auf ihre Richtigkeit an. Erst nach einer schriftlichen Mahnung per Einschreiben erhielt ich statt einer Überweisung des geforderten Rechnungsbetrages einen Verrechnungsscheck über gerade mal 50 % meines Lohnes ...
