Versicherungen für Selbstständige – welche du benötigst

Am Anfang einer Selbstständigkeit herrscht meist große Aufregung. Wie wird der erste Monat? Können genügend Aufträge generiert werden, um davon leben zu können? Vor lauter Trubel und Hektik wird dann oft eine Sache ganz vergessen: das Thema Versicherungen für Selbstständige. Dabei solltest du dir nicht erst nach der Existenzgründung Gedanken darüber machen. Bereits vor deinem ersten Schritt als Selbstständiger müssen wichtige Pflichtversicherungen abgeschlossen sein.

Versicherungen Selbstständige

Welche Versicherungen sind als Selbstständiger Pflicht?

Der Begriff Pflichtversicherung verrät bereits alles: Es gibt Versicherungen, die Selbstständige verpflichtend abschließen müssen. Welche genau das sind, bestimmt der Gesetzgeber oder – je nach Berufsfeld – die Standeskammer.

Die größten Standeskammern sind:

●      Handwerkskammer

●      Industrie‑ und Handelskammer

●      Architekten‑ und Juristenkammer

●      Ärztekammer

Wer einen kammerpflichtigen Beruf ausübt, muss sich bei der jeweiligen Standeskammer melden. Über diese werden dann verschiedene Pflichtversicherungen, wie Renten‑ oder Berufsunfähigkeitsversicherung, abgewickelt.

Die Versicherungen, die für alle oder viele Selbstständige verpflichtend sind, sind:

●   Krankenversicherung

●   Berufshaftpflichtversicherung

●   Rentenversicherung

●   Unfallversicherung

●       Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Für manche Berufe gibt es weitere Sonderregelungen. So muss ein Frachtschifffahrtskapitän beispielsweise eine Frachtführerversicherung abschließen. Deshalb gilt vor jeder Existenzgründung: Informiere dich ausgiebig darüber, welche Versicherungen für dich verpflichtend sind.

Krankenversicherung

In Deutschland muss jeder Bürger krankenversichert sein. Während bei Arbeitnehmern die Wahl der Versicherung vom Einkommen abhängt und die Beiträge direkt vom monatlichen Lohn abgezogen werden, können Selbstständige selbst entscheiden, ob sie sich privat versichern oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Eine Ausnahme gibt es dabei: Für selbstständige Künstler und Publizisten besteht eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK), über die die Mitglieder gesetzlich kranken‑, renten‑ und pflegeversichert sind. In Ausnahmefällen ist auch über die KSK eine private Krankenversicherung möglich. Die Künstlersozialkasse ist dabei kein Leistungsträger. Sie koordiniert lediglich die Beitragsabführung an die jeweilige Krankenkasse. Das heißt, ein Selbstständiger, der in die Künstlersozialkasse einzahlt, ist trotzdem in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert – zahlt aber wie ein Angestellter nur die Hälfte der Beiträge, den Arbeitgeberanteil übernimmt die KSK.

Berufshaftpflichtversicherung

Mit einer Berufshaftpflichtversicherung kannst du dich als Selbstständiger gegen Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden absichern. Diese Versicherung ist für Selbstständige in beratenden und planenden Berufen Pflicht, also beispielsweise:

●       Selbstständige in Heilberufen

●       Psychotherapeuten

●       Ingenieure

●       Architekten

●       Rechtsanwälte

●       Notare

●       Steuerberater

●       Wirtschaftsprüfer

●       Versicherungsmakler

Zu den Selbstständigen in einem Heilberuf zählen Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen und Apotheker. Für all diese Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Leisten Hebammen keine aktive Geburtshilfe, sondern bieten nur eine Geburtennachbetreuung an, sind sie allerdings davon ausgenommen.

Apotheker benötigen zudem eine Produkthaftpflichtversicherung und Versandapotheken überdies eine Transportversicherung.

Auch wenn eine Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige in anderen Bereichen nicht verpflichtend ist, sollte sie dennoch in Erwägung gezogen werden, da entsprechende Haftungsfälle schnell eintreten und die Schadenssummen existenzbedrohende Höhen erreichen können.

Rentenversicherung

Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist für bestimmte Berufssparten verpflichtend. Dazu zählen:

●       Handwerker und Hausgewerbetreibende

●       Hebammen und Entbindungspfleger

●       Künstler und Publizisten

●       Selbstständige in Lehrberufen (Nachhilfelehrer, Musik‑ und Sportlehrer, Coaches etc.)

●       Pflegekräfte

●       Seelotsen und Küstenschiffer

Alle Versicherungspflichtigen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Dabei sind Seelotsen über die Seelotsenbruderschaft, Küstenschiffer über die Fischereiämtern, Handwerker über die Handwerkskammer sowie Hausgewerbetreibende automatisch gemeldet. Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse auch gesetzlich rentenversichert.

Zudem kann jeder Selbstständige freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Unfallversicherung

Manche Berufe bringen ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich. Daher ist die Unfallversicherung per Gesetz vorgeschrieben für:

●       Hausgewerbetreibende

●       Küstenschiffer und Küstenfischer

●       landwirtschaftliche Unternehmen

●       im Gesundheitswesen tätige Selbstständige

Es gibt zudem einige Standeskammern, die eine Unfallversicherung vorschreiben.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Machst du bei deiner Arbeit als Selbstständiger einen Fehler und entsteht deinem Auftraggeber dadurch ein finanzieller Schaden, ist er zur Schadensersatzforderung berechtigt. In solch einem Fall bist du mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert. In einigen Branchen ist diese sogar verpflichtend:

●       Immobilien‑ und Hausverwalter

●       Treuhänder

●       Inkassobüros

●       Rechtsdienstleister

●       Zwangsverwalter

Wann Selbstständige von der Versicherungspflicht befreit sind

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist vor allem in der Rentenversicherung in einigen Fällen möglich. Selbstständige sind befreit, wenn sie:

●       maximal 450 Euro monatlich mit ihrer selbstständigen Tätigkeit verdienen

●       nur eine Übungsleiterpauschale erhalten

●       im Bildungsbereich arbeiten und versicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen

●       in der Schifffahrtsbranche als Seelotse, Küstenschiffer oder ‑fischer tätig sind und mindestens vier oder mehr Angestellte haben

●       bereits mindestens 18 Jahre lang als selbstständiger Handwerker in die Rentenversicherung eingezahlt haben – dann kann Beitragsfreiheit beantragt werden

Wenn du dir unsicher bist, ob du als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig bist, kannst du einfach bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.

Optionale, empfehlenswerte Versicherungen für Selbstständige

Einige Versicherungen sind für Selbstständige, genau wie für Privatpersonen, zwar nicht verpflichtend, aber durchaus sinnvoll.

Rechtsschutzversicherung

Nicht nur im Beruf, auch im privaten Bereich kann es zu Streitigkeiten mit Firmen oder Privatpersonen kommen. Daher ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine Überlegung wert. Die Versicherung übernimmt für dich im Streitfall die Anwaltskosten. Diese können schnell mehrere Tausend Euro betragen.

Krankenhaustagegeldversicherung

Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt nach einem vorab festgelegten Zeitraum einen täglichen Betrag, wenn du im Krankenhaus behandelt werden musst. Da in dieser Zeit keine Einnahmen generiert werden können, ist eine solche Versicherung für Selbstständige sehr sinnvoll.

Krankentagegeldversicherung

Die private Krankentagegeldversicherung zahlt einen Tagessatz im Krankheitsfall. Der Betrag wird unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt gezahlt und ist mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Angestellten vergleichbar.

Fazit – diese Versicherungen benötigst du als Selbstständiger

Prinzipiell geben der Gesetzgeber und/oder die Standeskammer vor, welche Versicherungen ein Selbstständiger abschließen muss. Darüber hinaus können optional weitere Versicherungen in Anspruch genommen werden. Welche das sind, wird nicht nur vom Tätigkeitsbereich, sondern auch von der allgemeinen Lebenssituation eines jeden Einzelnen bestimmt.

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