Einkommensteuer für Freiberufler und Selbstständige

Während bei Angestellten der Arbeitgeber sämtliche Steuern und Sozialabgaben direkt abführt, sind Selbstständige und Freiberufler selbst für all das, so auch für die Zahlung der Einkommensteuer, verantwortlich. Die Einkommensteuer ist die wichtigste Einnahmequelle des deutschen Staates. Die gesetzliche Grundlage für ihre Erhebung bildet das Einkommensteuergesetz (EStG).

Einkommensteuer Freiberufler Selbstständige

Auf welche Einkünfte muss Einkommensteuer gezahlt werden?

Selbstständige und Freiberufler unterliegen wie Arbeitnehmer der Einkommensteuerpflicht. Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer hängt dabei von der Höhe des Einkommens ab. Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist dies der Gewinn, also die verbleibende Summe nach Abzug aller Geschäftsausgaben und sonstigen Kosten vom Umsatz.

Im EStG ist genau festgelegt, welche Einkunftsarten versteuert werden müssen. In den Paragraphen 13 bis 22 werden folgende Einkünfte genannt:

●       Einkünfte aus Land‑ und Forstwirtschaft

●       Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb

●       Einnahmen aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit

●       Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (Monatsgehalt bei Angestellten)

●       Einkünfte aus Kapitalvermögen

●       Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

●       sonstige Einnahmen (beispielsweise aus der Vermietung beweglicher Gegenstände)

Das zu versteuernde Einkommen setzt sich aus der Summe der in einem Steuerjahr generierten Einkünfte aus den verschiedenen Bereichen zusammen.

Wie hoch ist die Einkommensteuer für Freiberufler und Selbstständige?

Je höher der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit ausfällt, desto höher ist auch der zu zahlende Einkommensteuersatz. Das liegt am progressiven Tarifsystem in Deutschland. Das heißt, die Höhe der zu entrichtenden Steuer wächst mit steigendem Einkommen überproportional. Bis zu einem Einkommen von 9.984 Euro (Stand 2022) zahlst du gar keine Einkommensteuer. Danach steigt der Steuersatz überproportional an – gemäß § 32a Einkommensteuertarif:

●      bei Einkünften zwischen 9.985 Euro und 14.926 Euro liegt der Satz bei 14 Prozent

●      zwischen 14.927 Euro und 58.596 Euro steigt die Rate individuell von 15 bis auf 41 Prozent an

●      zwischen 58.597 Euro und 277.825 Euro gelten 42 Prozent Steuerlast

●      ab 277.826 Euro sind es 45 Prozent

Wie wird die Einkommensteuer bei Selbstständigen berechnet?

Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer hängt bei Selbstständigen und Freiberuflern von der Höhe des Gewinns ab. Der Gewinn errechnet sich aus der Summe der Betriebseinnahmen abzüglich aller Betriebsausgaben, wie beispielsweise Büromiete oder Ausgaben für Büromaterial. Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt entweder über eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder doppelte Buchführung. Bei der Berechnung der Steuerlast berücksichtigt werden sogenannte Steuerfreibeträge.

Grundfreibeträge für Ledige und Verheiratete

Für jede Person, egal ob Angestellter oder Selbstständiger, gilt ein eigener steuerlicher Grundfreibetrag. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren ist dieser doppelt so hoch wie bei Ledigen. Die Beträge werden jährlich angepasst.

Für das Steuerjahr 2021 gelten folgende Grundfreibeträge:

●       9.874 Euro für Ledige

●       19.748 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare

Liegen deine Einnahmen unter diesem Grundfreibetrag, musst du keine Einkommensteuer zahlen. Wird der Grundfreibetrag überschritten, gelten die oben genannten progressiven Steuersätze.

Solidaritätszuschlag

Zusätzlich zur Einkommensteuer wird der Solidaritätszuschlag abgeführt. Dieser ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen‑, Kapitalertrags‑ und Körperschaftsteuer. Der Satz hierfür liegt bei 5,5 Prozent und wird auf der Grundlage des Einkommen‑ beziehungsweise Kapitalertrag‑ oder Körperschaftsteuerbetrags errechnet. Seit 2021 muss bei einem jährlichen Einkommen unter 73.000 Euro (Ledige) beziehungsweise 151.000 Euro (Ehepaare) kein Solidaritätszuschlag mehr gezahlt werden.

Wann müssen Selbstständige und Freiberufler Einkommensteuer zahlen?

Ob ein Unternehmer einkommensteuerpflichtig ist, hängt von dessen Gewerbeform ab. Für natürliche Personen, das sind Personengesellschaften und Freiberufler, ist die Zahlung der Einkommensteuer verpflichtend, bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs hingegen nicht. Diese zahlen statt der Einkommensteuer eine Körperschaftsteuer. Zur Gruppe der Personengesellschaften zählen:

●       Einzelunternehmen – unter dieser Rechtsform firmieren Selbstständige und Freiberufler in den meisten Fällen

●       Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

●       Offene Handelsgesellschaften (OHG)

●       Kommanditgesellschaften (KG)

●       Partnerschaftsgesellschaften (PartG)

Diese Unternehmen unterliegen keiner Ertragsbesteuerung. Die Geschäftsführer beziehungsweise Inhaber müssen stattdessen ihren Geschäftsertrag mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt melden und versteuern. Das gilt entsprechend auch für Freiberufler und Selbstständige.

Wie können Selbstständige und Freiberufler ihre Einkommensteuer senken?

Um als Selbstständiger oder Freiberufler weniger Einkommensteuer zahlen zu müssen, muss der zu versteuernde Gewinn so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb sollten bei der Einkommensteuererklärung sämtliche

●       Werbungskosten

●       Sonderausgaben

●       außergewöhnlichen Belastungen

berücksichtigt werden.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind zum Beispiel Reisekosten für Dienstreisen, Ausgaben für spezielle Berufsbekleidung, Bewerbungskosten, Mieten für ein Büro.

Was sind Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind unter anderem die Beiträge für Kranken‑ und Pflegeversicherung, die Kosten für eine Haftpflichtversicherung, die Kirchensteuer, geleistete Spenden oder Weiterbildungskosten.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen können beispielsweise Unterhaltskosten, Kosten für die Pflege der Eltern (z. B. Heimkosten), Beerdigungskosten oder Krankheitskosten sein.

Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler – kurz zusammengefasst

Jede erwerbstätige Person, egal, ob fest angestellt oder selbstständig tätig, muss in Deutschland Einkommensteuer zahlen. Für Selbstständige und Freiberufler gilt, dass sie ihren Geschäftsertrag mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt anmelden müssen. Die Höhe der zu zahlenden Steuer hängt dann vom Gewinn und dem geltenden Grundfreibetrag ab. Um die Ausgaben für die Einkommensteuer zu senken, sollten sämtliche Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden.

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