In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung. Selbstständige können dabei frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Da sie für die Beiträge jedoch in voller Höhe selbst aufkommen müssen, sollten sie genau überlegen, welches Krankenkassensystem sie wählen. Nicht nur die laufenden Monatsbeiträge müssen dabei berücksichtigt werden. Es gilt auch zu überlegen, ob man sich den höheren Beitrag einer privaten Krankenversicherung noch leisten kann, wenn die Geschäfte einmal schlechter laufen. Denn ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht so einfach möglich.
Das duale Krankenkassensystem in Deutschland
In Deutschland gibt es ein duales Krankenversicherungssystem bestehend aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Frei zwischen diesen beiden Varianten wählen können jedoch nur die Wenigsten. Denn die meisten Bürger sind nach § 5 Abs. 1 des fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das betrifft folgende Personen:
● Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen über 450 Euro
● Auszubildende
● Praktikanten, die im Zuge ihrer Ausbildung oder ihres Studiums ein unentgeltliches Praktikum oder Praxissemester absolvieren
● Studenten, die das 14. Fachsemester bzw. 30. Lebensjahr erreicht haben
● Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens 90 Prozent der Zeit GKV‑Mitglied waren
● Künstler und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
● Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie Unterhaltsempfänger im Sinne des SGB III
● Landwirte und deren Angehörige, wenn diese auf dem Hof mitarbeiten
● Personen ohne Krankenversicherungsanspruch, die davor gesetzlich krankenversichert oder ohne Krankenversicherung waren
Alle anderen Personen, wie beispielsweise die meisten Selbstständigen und Freiberufler, können auch Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV) werden. Dabei sollte jedoch vorab ein Vergleich der zahlreichen Versicherungsgesellschaften und Tarife durchgeführt werden. Denn die Beiträge und Leistungen unterscheiden sich oft deutlich voneinander.
Kann ich als Selbstständiger gesetzlich krankenversichert sein?
Auch als Selbstständiger kannst du dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern – als freiwilliges Mitglied. Niemand zwingt dich, eine private Krankenversicherung zu wählen. Allerdings musst du die Beiträge im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte der Summe übernimmt, komplett selbst schultern.
Lohnt sich für einen Selbstständigen eine private Krankenversicherung?
Der Eintritt in eine PKV steht dir als Selbstständiger offen. Um darin Mitglied werden zu können, ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV notwendig. Eine weitere Voraussetzung für die Versicherung in der PKV ist dein Gesundheitszustand. Bei schweren Vorerkrankungen oder körperlichen Beeinträchtigungen kann eine Assekuranz dir die Versicherung in der PKV verwehren.
Mit dem Eintritt in eine private Krankenversicherung kannst du dir dafür umfassende Leistungen sichern – beispielsweise höhere Erstattungen beim Zahnersatz als in der GKV. Auch die Chefarztbehandlung sowie die Unterbringung in einem Ein‑ oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sind häufig automatisch im Tarif enthalten. Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz an deine persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. So kann die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder die Übernahme der Kosten für homöopathische Medikamente mit abgesichert werden. Ein weiterer Vorteil einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige ist das Krankengeld. Denn anders als Angestellte hast du als Selbstständiger keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das heißt, du musst den Verdienstausfall ab dem ersten Tag selbst kompensieren. In der privaten Krankenversicherung erhalten Selbstständige hingegen häufig ein Krankentagegeld. Dessen Höhe kannst du selbst bestimmen. Ebenso, ab dem wievielten Krankheitstag es gezahlt werden soll. Aber: Je früher das Krankentagegeld ausgezahlt wird und je höher es ausfällt, desto höher sind deine monatlichen Beiträge für die PKV.
Wie teuer ist eine private Krankenversicherung für Selbstständige?
Meist liegt der Monatsbeitrag zwischen 400 und 800 Euro. Die konkrete Höhe errechnet sich aus dem von dir gewünschten Leistungsumfang, dem Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) bei Krankheitskosten sowie deinem Gesundheitszustand und deinem Alter zum Eintrittszeitpunkt. Für junge und gesunde Selbstständige sind die monatlichen Kosten einer privaten Krankenversicherung vergleichsweise niedrig. So zahlt ein gesunder 25‑Jähriger bei einer Selbstbeteiligung von 1000 Euro einen monatlichen Krankenkassenbeitrag von rund 260 Euro. Ohne Selbstbeteiligung wären es etwa 420 Euro pro Monat. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung spielt dein Einkommen für die Berechnung der PKV‑Beiträge keine Rolle. Gut verdienende Selbstständige können daher in der PKV günstiger versichert sein als in der GKV. Denn in der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Einkommen entscheidend für die Beitragshöhe. Aktuell gehen bis zu 15,5 % deines Verdienstes an die GKV. Ein Beispiel:
● In einem PKV‑Tarif ohne Selbstbehalt zahlt ein 34‑jähriger Selbstständiger mit einem Einkommen zwischen 3.000 und 4.000 Euro immer rund 520 Euro.
● In der GKV zahlt er bei 3.000 Euro Einkommen hingegen nur 465 Euro Krankenkassenbeitrag, bei 4.000 Euro Einkommen jedoch 620 Euro monatlich.
Aus diesem Grund lohnt sich ein regelmäßiger Versicherungsvergleich für Selbstständige.
Welche Möglichkeit haben Selbstständige bei niedrigen oder ausbleibenden Einnahmen?
Das Risiko der Selbstständigkeit sind schwankende Einnahmen. Auf sehr gute Monate oder Jahre folgen häufig Zeiten mit geringen oder gar keinen Einnahmen. Ist das nur über einen kurzen Zeitraum der Fall, kannst du deiner privaten Krankenversicherung deine veränderte Einkommenssituation schildern und prüfen lassen, ob die Beiträge reduziert werden können. Oder du wechselst in den sogenannten Basistarif, den alle privaten Krankenkassen anbieten müssen. Dieser beinhaltet allerdings nur noch eine grundlegende Absicherung und keinerlei Zusatzleistungen. Wenn es gar nicht anders geht, kannst du in einigen Fällen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. In der Regel hat ein Selbstständiger jedoch kein Recht auf einen solchen Wechsel, wenn er sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat. Eine Möglichkeit ist, dass du nicht mehr hauptberuflich selbstständig bist – zum Beispiel nach einer Geschäftsaufgabe oder wenn du der selbstständigen Tätigkeit nur noch im Nebenerwerb nachgehst. Sofort versicherungspflichtig in der GKV wirst du auch, wenn du ein Angestelltenverhältnis beginnst oder deine Selbstständigkeit in einen gesetzlich versicherungspflichtigen Beruf verlagerst. Generell geht das allerdings nur bis zu einem Alter von maximal 55 Jahren. Danach ist ein Wechsel ausgeschlossen und nicht mehr möglich.
Welche Krankenversicherung für Selbstständige?
Ob du als Selbstständiger Mitglied in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung sein möchtest, entscheidest du selbst. Um die richtige Wahl zu treffen, solltest du dich im Vorfeld genau über die verschiedenen Möglichkeiten, den Umfang des Versicherungsschutzes, die Kosten, die Zusatzleistungen und das Krankentagegeld informieren. So kannst du die unterschiedlichen Konditionen der beiden Systeme für dich als Selbstständigen vergleichen.