von Ghostwriting am 08.12.2014
Der hier beschriebene Auftrag wurde ordnungsgemäß ausgeführt. Es ging in dem hier aufgeführten Auftrag nur um Entwurfsarbeiten und nicht um die Verklebung am Objekt. Entwurfsarbeiten sind zum vereinbarten Zeitpunkt fertig gestellt worden. Da die offene Forderung aller Folgearbeiten nicht vom Auftraggeber beglichen wurde, kam es von meiner Seite her zur Stornierung des Auftrages. Auch wurden vom Auftraggeber nicht realisierbare Forderungen gestellt was die farbliche Abstimmung der Materialien angeht, nachdem ich ihn mehrmals darauf hingewiesen habe welche Materialien zur Verfügung stehen und in welcher Form eine Verklebung zur Ausführung kommt, wurde mir mit dem Rücktritt vom Folgeauftrag gedroht und mit der Rückbuchung der bezahlten Rechnung, die jedoch nur die ausgeführten Entwurfsarbeiten betraf und nicht den Folgeauftrag. Durch die Art und Weise der Kommunikation und des Auftretens des Auftraggebers rate ich dringlichst davon ab, ohne Vorkasse, von diesem Auftraggeber Arbeiten anzunehmen. Alle gefertigten Beschriftungen und Materialien zur Schaufensterbeschriftung wurden dem Auftraggeber zugesandt. Ich warte nun seit Mitte Oktober auf die Begleichung meiner offenen Forderungen und werde nun alle Unterlagen einen Inkassodienst übergeben.