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User profile image MarkTetzner
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Ich habe heute Post vom Finanzamt bekommen, hier der Wortlaut (meine Frage lautet: was genau verlangt man
von mir...und was nicht?):

Sehr geehrter Herr Tetzner,

Sie haben mit der Einkommenueberschussrechnung 2016 eine nicht Ordnungsgemäß ausgefüllte EUERO
abgegeben. Die per email zugesandte BWA kann nicht als Gewinnermittlung anerkannt werden.

Die Betriebseinnahmen ueberstigen die Grenze von 17.500 Euro,
Somit sind Sie verpflichtet eine komprimierte EURO einzureichen, gem. §60 (4) 1 ESDV.

Ich bitte, diese Angaben bzw. Belege innerhalb eines Monats einzureichen und hierfür das angelegte
Antwortschreiben zu verwenden, damit die Belege nicht fehlgeleitet werden.

Originalbelege koennen Sie, falls Sie es wünschen, auch persoenlich bei der zentralen Informations und
Annahmestelle abgeben.

Die hiermit angeforderten Angaben bzw. Belege, werden aufgrund der §§ 90, 93, 97 und 149 ff. Ababenordung
(AO) erbeten.

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Belege ueber alle Eingaben und Ausgaben?
Beinhaltet das Kontoauszüge mit Zahlungseingaengen?

Hinweis: Die Bewerbungen auf diesen Job sind ab sofort nur noch für den Auftraggeber sichtbar.

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Textfüllfeder 23.11.2017

Hallo Mark,
was für aussagekräftigen Unterlagen hast du eingereicht? Eine E-Bilanz? Die BWA dient nicht als Nachweis deiner Gewinnermittlung.