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Nebenjobs in Hannover – Achtung Steuerfalle!
In Hannover trifft man auf tausende Technik-Nerds, insbesondere zu Cebit-Zeiten. Auf der weltweit größten Computermesse präsentiert die Agentur für Arbeit gemeinsam mit der Deutsche Messe AG regelmäßig ein Programm für Unternehmen und deren Beschäftigte. IT-Spezialisten sind gefragt, daher arbeiten viele nebenberuflich neben dem Studium. Doch auch im Nebenjob gibt es steuerlich einiges zu beachten.
Besteuerung des Nebenjobs: Wie viel du für den Fiskus einkalkulieren musst
Wenn du mit dem Gedanken spielst, einen Nebenjob anzunehmen, hast du dich vielleicht schon mit der Frage auseinandergesetzt, wie viel Einkommensteuer du wohl bezahlen müssen wirst. Schließlich würde sich der 450 Euro-Job kaum lohnen, wenn du davon 150 Euro Steuern bezahlen müsstest. Damit du deine Steuerbelastung etwas besser abschätzen kannst, geben wir dir im Folgenden einen groben Überblick.
Einkommensteuer im Minijob
Der Minijob ist in Hinblick auf die Einkommensteuer der einfachste Fall. Das Einkommen aus dem Minijob wird komplett pauschal versteuert. Einen Satz von gerade einmal 2 Prozent deines Einkommens führt der Arbeitgeber an den Fiskus ab. Anschließend ist dein Nebenjob voll versteuert und du musst ihn nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
Einkommensteuer bei zwei (oder mehr) Minijobs
Anders kann es aussehen, wenn du mehrere Minijobs ausübst. Hier müssen mehrere Fälle unterschieden werden. Wenn alle Minijobs zusammen unter einem Einkommen von 450 Euro bleiben (z. B. ein Job mit 200 Euro und einer mit 250 Euro Verdienst), können alle Arbeitgeber den pauschalen Steuersatz von 2 Prozent abführen.
Liegt dein Verdienst zusammengerechnet allerdings über der magischen Grenze von 450 Euro, so bleibt der erste Minijob pauschal versteuert und alle weiteren müssen regulär über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden. Für die Höhe der Einkommensteuer entscheidend ist dann vor allem die Höhe des Verdienstes und deine Lohnsteuerklasse. Du kannst die Belastung dann mit einem einfachen Nettolohnrechner im Netz ermitteln. Solange du jedoch neben dem pauschal versteuerten Minijob nicht mehr als 8.354 Euro (Stand 2014) pro Jahr verdienst, musst du keine Abzüge befürchten, denn unter diesem Betrag bezahlst du keine Einkommensteuer
Steuerbelastung für nebenberuflich Selbstständige
Nach der Anmeldung eines Gewerbes bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit wird dir das Finanzamt einen Fragebogen zusenden, in dem du deine voraussichtlichen Einnahmen angeben sollst. Diese Angabe dient dazu, die voraussichtliche Steuerlast zu ermittelt. Sollte diese pro Quartal mindestens 400 Euro betragen, solltest du dich vorsichtshalber darauf einstellen, Einkommensteuervorauszahlungen leisten zu müssen.
Bei der selbstständigen Tätigkeit gelten folgende Eckdaten für die Ermittlung deiner Steuerlast: