Das musst Du beachten, wenn Du Dein Arbeitszimmer absetzen willst!

Alljährlich ist sie fällig, und bei vielen besonders unbeliebt! Die Rede ist von der Steuererklärung. Dabei versuchen die meisten Arbeitnehmer möglichst viele Dinge abzusetzen, um so einen möglichst hohen Geld-Betrag wiederzubekommen. Dazu gehört auch das Arbeitszimmer, indem Du als Selbstständiger oder Freelancer wohl die meiste Zeit des Tages verbringst. Dabei solltest Du vor allem wissen, dass Du Deinen heimischen Arbeitsplatz nur ausnahmsweise von der Steuer absetzen kannst. Und damit Du das erfolgreich schaffst, findest Du in diesem Beitrag ein paar Tipps und Hinweise, wie Du das am besten anstellst!

Arbeitszimmer absetzen

Wann kannst Du die Kosten für Dein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Generell existiert ein sogenanntes Abzugsverbot für alle Aufwendungen, die beim Arbeiten von Zuhause entstehen. Dennoch gibt es vom Gesetzgeber zwei Ausnahmen, die Du für Dich nutzen kannst:

  • Wenn Dein Arbeitszimmer der Mittelpunkt Deines kompletten Berufes ist, dann kannst Du die entstehenden Kosten unbeschränkt absetzen.
  • Wenn Dir für Deinen Beruf kein anderer Ort oder Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kannst Du Werbekosten von bis zu 1.250 Euro im Jahr für Dich einfordern.

Berufsgruppen, die keinen anderen Arbeitsplatz haben, sind zum Beispiel Lehrer, die in der Schule keinen eigenen Schreibtisch besitzen. Dieser Fall gilt also für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber im Unternehmen keinen individuellen und eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen. Daher müssen berufliche Aufgaben nach Hause verlegt werden. Jetzt kannst Du für diese Aufwendung sogenannte Werbungskosten geltend machen. Diese liegen jedoch maximal bei 1.250 Euro pro Jahr. Wenn Du Deinen Arbeitsplatz also von der Steuer absetzen möchtest, solltest Du einen Nachweis von Deinem Arbeitgeber haben, dass Du für Deine Arbeit keinen eigenen Arbeitsplatz in der Firma besitzt.

Achtung!
Wenn Du jedoch einen eigenen Arbeitsplatz besitzt, und nur 1-2 Tage in der Woche Homeoffice machst, reicht dies nicht aus. Dann kannst Du die Kosten für Dein alternatives Büro nicht absetzen!

Die erste Annahme, dass Dein Arbeitszimmer Mittelpunkt des kompletten Berufes ist, gilt insbesondere für alle Selbstständige. Dazu gehören u.Ä. Journalisten, Künstler oder auch Schriftsteller. Wenn Du also die meiste Zeit Zuhause arbeitest, hast Du die Möglichkeit, die vollen Kosten für Dein Arbeitszimmer absetzen zu können!

Arbeitszimmer absetzen

Voraussetzungen, die Du für die Steuer erfüllen solltest!

Damit Du Deine Steuerlast verringern und Dein zu versteuerndes Einkommen senken kannst, musst Du ein paar Voraussetzungen beachten! Hierauf musst Du besonders achten, wenn Du Dein Arbeitszimmer absetzen möchtest:

1. Die Häusliche Verbindung

Das Arbeitszimmer mitsamt der Lage, Funktion und Ausstattung, ist vollkommen in Dein Zuhause integriert. Das Zimmer muss also direkt zur Wohnung, oder dem Haus gehören. Dazu gehören auch Kellerräume oder Zimmer im Dachgeschoss, die als Arbeitszimmer genutzt werden können, wenn sie direkt mit den privaten Wohnräumen verbunden sind.

Arbeitszimmer absetzen

Ausgenommen sind alle Räume, die aufgrund ihrer Funktion und Ausstattung keinem Büro entsprechen. Dazu gehören zum Beispiel Abstell- oder Lagerräume. Bei dem Arbeitszimmer muss es sich um einen geschlossenen Raum handeln – eine Zimmerecke genügt dafür nicht.

2. Berufliche/betriebliche Nutzung

In dem häuslichen Arbeitszimmer, darfst Du neben gedanklichen und schriftlichen Arbeiten auch künstlerischer und schriftlicher Betätigung nachgehen. Alle Tätigkeiten müssen zu beruflichem Zweck genutzt werden. Jedoch dürfen 10% der Raumnutzung auch für private Zwecke genutzt werden.

Welche Kosten kannst Du beim Arbeitszimmer absetzen?

Die Kosten für Dein Arbeitszimmer setzen sich aus den Werbungskosten von der Steuer ab. Wenn keine direkte Zuordnung ermöglicht werden kann, entstehen die Kosten aus dem Verhältnis der Fläche des Zimmers zum kompletten Wohnraum. Dazu gehören:

  • Miete/Gebäudeabschreibung
  • Schuldzinsen bei Krediten
  • Reinigungskosten
  • Grundsteuer
  • Müllabfuhrgebühren
  • Wasser-, Abwasser- und Energiekosten
  • Beiträge zum Mietverein
  • Wohngebäude-, oder Hausratsversicherung, Rechtschutzversicherung
  • Renovierungskosten für Flur und Treppenhaus

Laufende und einmalige Kosten können nur z.T. abgesetzt werden, während Renovierungskosten komplett geltend gemacht werden können. Gleiches gilt für die Ausstattungskosten des Zimmers, für zum Beispiel Teppiche, Gardinen oder Lampen.

Wichtig: Vergiss nicht, auch alle Einrichtungsgegenstände des Zimmers anzugeben. Dazu gehören zum Beispiel Regale oder Stühle. Auch diese Kosten werden vollkommen erstattet.

Dies solltest Du nicht angeben!
Was Du nicht angeben kannst, sind Luxusgegenstände wie bestimmte Gemälde oder Kunstgegenstände, die lediglich zur Gestaltung des Zimmers dienen.

Du kannst sogar unabhängig davon, ob Dein Arbeitszimmer anerkannt wird, bestimmte Arbeitsmittel steuerlich geltend machen. Dabei ist unwichtig, wo sich die Gegenstände befinden. Voraussetzung ist, dass diese Gegenstände ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Wenn der Kaufpreis inkl. Mehrwertsteuer 952 Euro nicht übersteigt, kannst Du diese Gegenstände als geringwertige Wirtschaftsgüter absetzen.

Arbeitszimmer absetzen

Sonderfall – Gartenerneuerung

Anteilig zu den Kosten des häuslichen Arbeitszimmers, kannst Du auch Kosten einer Gartenerneuerung zurechnen, wenn bei der Gebäudereparatur Gartenschäden entstanden sind. Dazu gehören jedoch nur die Aufwendungen, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Nur dann kannst Du sie zu den Kosten des Arbeitszimmers zurechnen.

Zusammenfassung, wie Du Dein Arbeitszimmer absetzen kannst

Hier noch einmal alle Hinweise, die Du unbedingt beachten solltest, auf einen Blick!

  • Nur sehr wenige Arbeitnehmer können Ihren Büro-Raum bei sich Zuhause von der Steuer absetzen. Dazu gehören u.Ä. Lehrer oder Außendienstmitarbeiter.
  • Wenn Du Zuhause arbeitest, weil Dir in der Firma kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wurde oder dieser unzumutbar ist, kannst Du Werbungskosten einfordern. Diese betragen im Jahr bis zu 1.250 Euro und sind auch für Selbstständige zu empfehlen, die solche Kosten als Betriebsausgaben absetzen sollten.
  • Wenn Dein Arbeitszimmer der Mittelpunkt Deines gesamten Berufes ist, dann kannst Du diese Kosten unbeschränkt von der Steuer absetzen. Das trifft in den meisten Fällen auf Selbstständige zu, die Zuhause arbeiten.
  • Wenn Du von dem Steuerabzug alle notwenigen Voraussetzungen erfüllst, kannst Du Dein Arbeitszimmer sogar in kleinem Umfang für den privaten Gebrauch nutzen. Hier sind max. 10% erlaubt.
  • Es kann auch passieren, dass das Finanzamt Dir einen Strich durch die Rechnung macht. Dann kannst Du zwar Dein Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzen, aber zum Beispiel Arbeitsmittel wie den Computer oder Drucker als Werbungskosten.
Das solltest du beim Arbeitszimmer absetzen beachten - Unser Fazit
Viele Arbeitnehmer haben bei der jährlichen Steuererklärung Probleme damit, ihr Arbeitszimmer richtig abzusetzen. Daher findest Du in dem Ratgeber Tipps und Hinweise, worauf Du besonders achten solltest, was Du absetzen kannst und was nicht. Wenn Du einen separaten Raum als Büro nutzt, und Dir sonst kein anderer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, sehen Deine Chancen in jedem Fall sehr gut aus!

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