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Was du als Umzugshelfer auf jeden Fall in deine Rechnung schreiben solltest

Umzugshelfer oder Transportfahrer ist einer der beliebtesten Studentenjobs. Der wesentliche Vorteil ist, dass du dir als Student deine Jobs passend zum Vorlesungsplan aussuchen kannst und nicht arbeiten musst, wenn es dir nicht passt.

Wichtig hierbei, und das wird häufig vergessen: Du musst ab dem ersten Job eine Rechnung schreiben. Damit deine Kunden deine Rechnungen umsatzsteuerlich geltend machen können, müssen sie bestimmten Voraussetzungen genügen. Diese Mindestinhalte ergeben sich aus § 14 des Umsatzsteuergesetzes und gelten für alle Unternehmer verbindlich, unabhängig davon, ob sie selbst die Umsatzsteuer ausweisen oder nicht. Die folgenden Inhalte sollte jede deiner Rechnungen aufweisen:

Name und Anschrift

Zunächst musst du wie bei einem offiziellen Brief deinen vollständigen Namen oder deinen Firmennamen und die Adresse angeben. Dasselbe gilt für den Namen und die Anschrift deines Kunden.

Ausstellungsdatum und Rechnungsnummer

Die Rechnung muss mit dem Datum versehen werden, an dem du sie ausgestellt hast. Dann folgt die Rechnungsnummer. Diese kannst du nach eigenem Ermessen festlegen. Wichtig dabei ist dabei nur, dass jede Rechnungsnummer eindeutig ist und nur einmal vergeben wird. Du kannst zum Beispiel die Jahreszahl und die Anzahl der in diesem Jahr gestellten Rechnungen als Rechnungsnummer verwenden. Die erste Rechnung des Jahres 2014 hätte dann die Nummer: 1-2014, die zehnte hätte die Nummer 10-2014 usw. Wenn du pro Monat viele Rechnungen stellst, bietet es sich an, die Anzahl der Rechnungen pro Monat anzugeben. Zum Bsp. 1-3-2014 für die erste Rechnung im März 2014. Alternativ kannst du auch beliebige Buchstaben- und Zahlenkombinationen heranziehen. Übrigens: Lange Zeit galt, dass die Rechnungsnummern fortlaufen sein müssen, also z. B. 1, 2, 3, 4. Dies wurde allerdings vor einigen Jahren durch eine Konkretisierung des Bundesfinanzhofs revidiert.

Leistungszeitpunkt/-raum und Beschreibung der Produkte/Dienstleistungen

In jeder Rechnung müssen die erbrachten Leistungen bzw. die gelieferten Produkte aufgelistet und so eindeutig wie möglich benannt werden. Dabei musst du insbesondere die Menge und die Art des Produktes oder der Dienstleistung angeben. Wichtig ist außerdem die Angabe, zu welchem Termin oder in welchem Zeitraum du deine Leistung erbracht hast.

Rechnungsbetrag und Steuern

Sofern du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du den Rechnungsbetrag nach Netto- und Bruttobetrag aufschlüsseln. Du musst zudem aufführen, wie hoch die Umsatzsteuer in Prozent und absolut ist. Lieferst du beispielsweise Waren im Wert von 300 Euro, so weist du einen Nettobetrag von 300 Euro, 19 Prozent Umsatzsteuer von 57 Euro sowie einen Brutto-Rechnungsbetrag von 357 Euro aus.

Wenn du von der Umsatzsteuer befreit bist und als Kleinunternehmer optierst, weist du lediglich den Nettowert der Waren aus. Zusätzlich ist dann der Hinweis auf § 19 UStG und auf deine Kleinunternehmerschaft erforderlich.

Ein weiterer Mindestbestandteil auf jeder Rechnung ist deine Steuernummer. Wurde dir eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugewiesen, kann diese anstelle der Steuernummer angegeben werden.

Optionale Rechnungsbestandteile

Weitere Informationen, die auf einem Rechnungsformular sinnvoll sind, sind:

  • die Bankverbindung
  • ein Zahlungsziel bzw. die Zahlungsmodalitäten
  • Kontaktdaten per Telefon/Mail
  • Name des Ansprechpartners
  • Kundennummer

Rechnungen bei Kleinbeträgen

Wenn der Gesamtbetrag deiner Rechnung nicht höher als 150 Euro ausfällt, kannst du einige Angaben weglassen.

Auf jeden Fall mit auftauchen müssen aber dein Name und deine Anschrift, das Belegdatum, Art und Umfang deiner Leistung bzw. der gelieferten Waren, der Bruttobetrag und ggf. die enthaltene Umsatzsteuer mit dem entsprechenden Steuersatz. Ignorieren darfst du hingegen Name und Anschrift des Rechnungsempfängers, deine Steuernummer, die Rechnungsnummer und der gesonderte Umsatzsteuerausweis mit Aufsplittung in Brutto-/Nettobetrag.