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Der mit Abstand häufigste Nebenjob für Familien ist der der Reinigungs- oder Haushaltshilfe, den wir bei machdudas in der Kategorie „Rund ums Haus“ einsortiert haben. Hier, wie auch bei den folgenden Jobs gibt es für Jobber zwei Möglichkeiten.
Achtung, sobald dein Jahresverdienst 8652 € übertrifft, musst du als unverheiratete Person (für Verheiratete liegt die Grenze bei 17304 €, Stand 2016) deine Einkünfte versteuern. Bis dahin schreibst du auf deine Rechnung, dass der Betrag nicht Umsatzsteuerpflichtig ist.
Minijobs im Privathaushalt sind auf den ersten Blick ganz normale 450 Euro-Jobs. Sieht man allerdings etwas genauer hin, wird schnell offensichtlich, dass der Staat hier spezielle Voraussetzungen geschaffen hat, um die Schwarzarbeit im haushaltsnahen Sektor einzudämmen. Wer beispielsweise eine Reinigungsfachkraft, Einkaufshilfe oder Zugehfrau im privaten Haushalt beschäftigen will, kann von Steuerermäßigungen und geringeren Pauschalbeiträgen profitieren.
Die Verdienstgrenzen stimmen mit denen des normalen Minijobs überein. Auch als Minijobber im Privathaushalt dürfen nicht mehr als 450 Euro monatlich bzw. 5.400 Euro jährlich inklusive Einmalzahlungen verdient werden. Deutliche Abweichungen gibt es allerdings bei den monatlichen Abgaben.
Die Pauschalabgaben deines Arbeitgebers sind bei deinem Minijob im Privathaushalt wesentlich günstiger. Während im gewerblichen Bereich 13 Prozent Krankenversicherungs- und 15 Prozent Rentenversicherungsbeitrag abzuführen sind, beläuft sich der Beitrag beim privaten Minijob nur auf je 5 Prozent. Die pauschale Steuer ist mit 2 Prozent in beiden Fällen identisch.
Angenommen, du würdest monatlich ein Entgelt von 400 Euro verdienen und hättest dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, so müsste dein Arbeitgeber folgende Abzüge in Kauf nehmen:
Die gesamten Abzüge betrügen demnach gerade einmal 57,76 Euro. Zudem hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit, 20 Prozent der Gesamtaufwendungen für deinen Lohn (maximal 510 Euro / Jahr) bei der Einkommensteuer geltend zu machen. Dadurch kann sich die Abgabenlast durchschnittlich auf 15,26 Euro reduzieren (lt. Haushaltsscheckrechner der Minijob-Zentrale).
Im Nachteil gegenüber dem gewerblichen Minijobber bist du allerdings, wenn du dich für die Rentenversicherungspflicht entscheidest. In diesem Fall musst du nämlich statt 3,9 Prozent stolze 13,9 Prozent deines Einkommens selbst einzahlen. Um das oben angeführte Rechenbeispiel weiterzuführen, wären das für dich 55,60 Euro an monatlichen Kosten.
Der Wunsch, beispielsweise eine Reinigungskraft „schwarz“ zu beschäftigen, geht meist vom Arbeitgeber aus, da dieser sich die Abgaben sparen möchte. Dank der starken Ermäßigung der Abgaben auf den Minijob im Privathaushalt sollte es dafür aber eigentlich keinen Grund mehr geben.
Weitere Möglichkeiten, sich im Bereich Familie mit einem Nebenjob Geld hinzu zu verdienen: