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  • Heimarbeit
  • Pauschalbetrag
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  • Status: Abgelaufen

betr. Übersetzung, Zusammenfassung mehrerer Abschnitte aus einem Buch von 100 Seiten (großgeschrieben, politisch aber leicht zu verstehen).

Hinweis: Die Bewerbungen auf diesen Job sind ab sofort nur noch für den Auftraggeber sichtbar.

Eine Frage zu dem Heimarbeits-Job in der Kategorie Weiteres/Sonstiges stellst du hier.

Zu den Fragen

Fragen zum Job (3)

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CP MAIN 05.03.2019

Hallo Etoile,

um mögliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen wegen Urheberrechtsverletzung im Vorhinein ausschließen zu können, bitte ich Sie um die Beantwortung nachstehender Frage:

Halten Sie die Nutzungsrechte an dem Buch?

Falls Sie nicht über die Nutzungsrechte an dem Buch verfügen und die Übersetzung in Auftrag geben, machen nicht nur Sie sich der unerlaubten Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werkes mit den nachstehend genannten zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen schuldig, auch der Übersetzer begeht eine Urheberrechtsverletzung, wenn er die Übersetzung in Ihrem Auftrag fertigt und an Sie weitergibt.

Um eine Übersetzung fertigen zu können, muss dem Übersetzer ein Nutzungsrecht des Rechteinhabers nach § 3 UrhG vorliegen. Nach § 15 i. V. m. § 23 UrhG darf eine Umgestaltung oder Bearbeitung (hierzu gehört die Übersetzung) nur mit dem Einverständnis des Rechteinhabers vorgenommen werden. Außerdem muss die Erlaubnis zur Vervielfältigung und Veröffentlichung vorliegen. Bei einer Zuwiderhandlung gegen § 15 (Ausschließliche Rechte des Urhebers) i. V. m. §§ 17 (Veröffentlichung), 19a (Recht auf öffentliche Zugänglichmachung), 23 (Umgestaltung und Bearbeitung) ff UrhG mangels Nutzungserlaubnis nach § 31 UrhG kann der Rechteinhaber eine Abmahnung mit Kostennote erlassen und hat Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung nach §§ 97 u. 97a UrhG.

Nach § 106 UrhG (Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, (1) wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt. (2) Der Versuch ist strafbar.

Es ist Ihnen übrigens rechtlich gestattet, ein Buch vollständig oder auszugsweise ohne Einwilligung des Rechteinhabers zum ausschließlich persönlichen privaten Gebrauch selbst zu übersetzen.

Ich danke Ihnen im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Translator

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Nova 04.03.2019

Ja, zusätzlich zu der Frage von ReliableTranslations nach der Sprache ist auch unklar, ob das gesamte Buch (ebenfalls fehlt die Angabe, ob das Buch digital oder gedruckt vorliegt) übersetzt werden soll oder nur Ausschnitte.

Um welche Sprachkombination handelt es sich - von welcher Sprache in welche soll übersetzt werden? Danke